AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und der MCS Verkaufsförderung GmbH (in der Folge auch „MCS", Auftragnehmer und/oder „Kursinstitut“ genannt) gelten ausschließlich die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nur gültig, wenn diese vom Auftragnehmer (MCS) ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.
Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

1.1. Verantwortlichkeit

Die Teilnahme an der Beratung, am Caching, am Seminar erfolgt in voller Eigenverantwortung. Das Institut MCS weist ausdrücklich darauf hin, dass die Beratungen, Coachings und Seminare kein Ersatz für eine psychotherapeutische oder medizinische Behandlung sind.

1.2. Daten

Alle Daten werden vertraulich behandelt und nicht ohne Zustimmung der jeweiligen Person oder des jeweiligen Unternehmens in öffentlich zugänglichen Medien verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Die uns überlassenen Daten werden mittels elektronischer Datenverarbeitung von MCS unter Beachtung des Datenschutzgesetzes gespeichert. Soweit von Ihnen nicht anders angegeben, werden wir Sie zukünftig über unsere Produkte und Termine informieren bzw. Sie auch per E-Mail oder Telefon kontaktieren. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit widerrufen.
Der Auftraggeber (Kunde) erklärt sich damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten und/oder die Daten seiner Organisation, die im Rahmen der Seminaranmeldung und –Durchführung erhoben werden, in der Kundendatenbank der MCS verarbeitet und für Informationen und Kontaktaufnahmen verwendet werden dürfen.

2. WEITERBILDUNG

2.1. Anmeldungen und Teilnehmerbeitrag

Alle Anmeldungen zu Seminaren, Workshops, Trainings, Lehrgängen und Klausuren der MCS werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt.
Der Teilnehmerbeitrag bzw. die Kosten der Weiterbildung sind bei Rechnungslegung und vor Veranstaltungsbeginn innerhalb der auf der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsfrist, ohne Abzüge auf das Konto der MCS einzuzahlen oder zu überweisen.
Die Anmeldung zu einer bestimmten Veranstaltung kann an bestimmte Voraussetzungen des Teilnehmers, wie z.B. Qualifikation, Erfahrung, Kenntnisse, etc. gebunden sein und wird situationsgemäß im Vorfeld besprochen und kommuniziert.

2.2. Zahlungsbedingungen

Nach Anmeldung erhält der Teilnehmer eine Auftragsbestätigung und die Rechnung, die vor Veranstaltungsbeginn zu begleichen ist. Die Teilnahme ist nur möglich, wenn die Zahlung bei uns eingelangt ist. Das Seminarinstitut MCS ist erst dann zu einer Leistung verpflichtet, wenn die vereinbarte Vergütung voll bezahlt ist
Für jedes Seminar gelten die auf dem jeweiligen Prospekt oder auf der Website oder vertraglich angebotenen Konditionen. Die vereinbarte Vergütung ist nach Rechnungslegung ohne Abzug, sofern nichts anderes vereinbart wurde, fällig. Die Zurückbehaltung der Vergütung und die Aufrechnung sind nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen der/des Kundin/Kunden zulässig. Die/der TrainerIn / Seminarleiterin behält sich das Eigentum an den gelieferten Informations- und Arbeitsmaterialien bis zur endgültigen Bezahlung vor.
Ermäßigungen: Sind immer speziell ausgewiesen, nicht addierbar und nicht übertragbar. Die Aufrechnung von allfälligen Gegenforderungen ist ausgeschlossen.
Eine Ratenzahlung für längere Lehrgänge, in maximal drei Raten, kann im Vorfeld vereinbart werden, bedarf jedoch der schriftlichen Bestätigung von MCS.

2.3. Änderungen und Stornierungen durch die/den AuftraggeberIn / KundIn/Kunden / TeilnehmerIn

Umbuchungen, Stornierungen oder sonstige Vertrags-Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers/Kursinstitut (MCS) nach schriftlicher oder mündlicher Kommunikation. Umbuchungen auf andere Kurse oder spätere Termine sind nur nach Absprache mit dem Auftragnehmer/Kursinstitut (MCS) möglich und bedürfen dessen schriftlicher Zustimmung.
Stornierungen auf Grund von wesentlichen Gründen sind nach Absprache mit dem Kursinstitut möglich, bedürfen jedoch ebenfalls immer der schriftlichen Bestätigung durch MCS.
Für den Fall, dass die Teilnahme spätestens 14 Tage (Datum des Poststempels) vor Seminarbeginn schriftlich abgesagt wird, erklärt sich das Seminarinstitut MCS bereit, anstelle der vollen Gebühr (Preis inkl. 20% MWSt) lediglich eine Stornogebühr von 50% der vereinbarten Gebühr (Preis inkl. 20% MWSt) in Rechnung zu stellen. Die Stornoerklärung bedarf der Schriftform.
Bei Nichterscheinen und Stornierung am Veranstaltungstag wird die gesamte Gebühr fällig.
Ein Ersatzteilnehmer kann zu jedem Zeitpunkt benannt werden.
Die Stornogebühr entfällt, sofern ein Ersatzteilnehmer vom ursprünglichen Auftraggeber oder Teilnehmer nominiert wird, und der Teilnehmerbetrag von diesem voll eingezahlt wird. Bei Firmenseminaren, die exklusiv für den Auftraggeber organisiert werden, fallen 50% der Vertragssumme als Stornogebühr an, sollte die Stornierung nicht bis 2 Wochen vor dem Seminarbeginn schriftlich beim Kursinstitut einlangen.

2.4. Anmeldung und Rücktrittsrecht nach § 3, § 5e-h Konsumentenschutzgesetz

Es steht bei Fernabsatz ein Rücktrittsrecht des Kunden binnen 7 Werktagen ab Vertragsabschluss zu, welches jedoch nicht bei Veranstaltungen gilt, die innerhalb dieser Frist bereits beginnen.
Hat die/der TeilnehmerIn ihre /seine Vertragserklärung weder in den vom Unternehmen für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benutzen Räumen, noch bei einem für diesen dafür auf einer Messe oder einem marktbenutzen Stand abgegeben, so kann sie/er von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrages oder danach binnen einer Woche erklärt werden. Die Frist beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde die zumindest den Namen und die Anschrift des Seminarinstitutes MCS sowie eine Belehrung über das Zustandekommen des Vertrages, zu laufen. Der Rücktritt bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit der Schriftform. Es genügt, wenn die/der TeilnehmerIn ein Schriftstück, das ihre/seine Vertragserklärung oder die des Seminarinstitutes MCS enthält, dem Seminarinstitut MCS oder dessen Beauftragten, die/der an den Vertragsverhandlungen mitgewirkt hat, mit einem Vermerk zurückstellt, der erkennen lässt, dass die/der TeilnehmerIn das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung des Vertrages ablehnt. Es genügt, wenn diese Erklärung innerhalb der zuvor genannten einwöchigen Frist abgesendet wird.
Treten seitens des Seminarinstitutes MCS Umstände ein, die die Abhaltung des Seminars oder eines Teiles desselben verhindern, besteht Anspruch auf einen Ersatztermin nach Maßgabe der Seminarprogramme und der jeweiligen Teilnehmerzahl.
Als Hinderungsgrund für die Abhaltung des Seminars gilt u.a. der Umstand, dass keine hinreichende Zahl von Anmeldungen – zumindest vier Personen – für das vom Teilnehmer gewählte Seminar bis 14 Tage vor Seminarbeginn erfolgt ist.
Festgehalten wird, dass Schadenersatzansprüche sowie sonstige Forderungen aus dem Ausfall oder der Verschiebung des Seminars ausgeschlossen sind.

2.5. Programmänderung / Absage vom Auftragnehmer / Kursinstitut

Da es aus organisatorischen Gründen bei Weiterbildungsveranstaltungen zu Änderungen bezüglich der Zeit, Vortragenden und Inhaltsabfolgen kommen kann, und auch eine Verschiebung oder Stornierung auf Grund von fehlenden Anmeldungen nötig sein kann, bitten wir um Verständnis, dass wir uns Änderungen des Programmes, der Vortragenden, des Ortes, der Zeit und im Notfall auch eine Absage vorbehalten müssen.
MCS behält sich das Recht vor, angekündigte TrainerInnen, SemianrleiterInnen, LehrgangsleiterInnen durch andere zu ersetzen und notwendige Änderungen des Programms und des Veranstaltungsortes unter Wahrung des Gesamtcharakters des Seminars vorzunehmen.
Insbesondere wird das Recht vorbehalten, das Seminar/Training aus wichtigem Grund (Erkrankung der/s Trainers/In, zu geringe Teilnehmerzahl) abzusagen. Im Falle einer Absage werden die TeilnehmerInnen umgehend informiert und die Veranstaltungsgebühr wird rückerstattet.
Das Zustandekommen einer Veranstaltung hängt immer von einer Mindestteilnehmeranzahl ab. MCS kann für ein Nichtstattfinden einer Veranstaltung nicht haftbar gemacht werden. Eine kostenlose Umbuchung auf einen anderen Termin wird im Falle einer Stornierung durch den Auftragnehmer (Kursinstitut) angeboten, es ist jedoch hier auch ein kostenfreier Rücktritt vom Vertrag von Seiten des Auftraggebers / Kunden möglich
Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer diese beruhen auf grob fahrlässigem Verhalten von Mitarbeitern von MCS.

2.6. Verhinderung der/des BeraterIn, Coach, TrainerIn

Ist die/der TrainerIn an der Erbringung der vereinbarten Leistung durch höhere Gewalt, Krankheit oder sonstige von ihr/ihm nicht zu vertretende Umstände verhindert, ist sie/er berechtigt, sich durch eine/einen Kollegin/Kollegen vertreten zu lassen oder die vereinbarten Leistungen an einem zu vereinbarenden Ausweichtermin nachzuholen.
Schadensansprüche des Kunden wegen der Vertretung oder Verschiebung sind ausgeschlossen.

2.7. Teilnahmebestätigungen und Diplome

Nach Anwesenheit in mehr als 75% der Unterrichtseinheiten und der Erfüllung kursspezifischer Anforderungen wird von MCS eine Teilnahmebestätigung / Zertifikat ausgestellt. Bei längeren Veranstaltungen (Lehrgängen) wird nach erfolgreicher Teilnahme an der Abschlussprüfung und der Präsentation einer angemessenen Projekt/Seminararbeit, zusätzlich zur 75%igen Anwesenheit und aktiven Mitarbeit, ein Diplom mit Hinweis auf Lehrgangsdauer, Prüfung und Projektarbeit überreicht. Prüfung & Diplom/Teilnahmebestätigung sind im Preis inkludiert.

2.8. Urheberrechte

Die von/vom TrainerIn bereit gestellten Informations- und Arbeitsmaterialien sind urheberrechtlich geschützt. Die/der TrainerIn räumt den TeilnehmerInnen ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht für den persönlichen Gebrauch der Trainingsmaterialien ein.
Andere Verwendungen, insbesondere die Weitergabe an Dritte, Vervielfältigung (ganz oder teilweise), Bearbeitung, Verbreitung und Verkauf, sind nicht gestattet.
Die/der TrainerIn versichert, dass die von ihr/ihm zur Verfügung gestellten Informations- und Arbeitsmaterialien frei von Rechten Dritter sind.

2.9. Vertraulichkeit

Die/der TrainerIn behandelt alle auf die Kundin/Kunden bezogenen Informationen, die ihr/ihm aus der vertraglichen Zusammenarbeit bekannt werden, streng vertraulich. Sie/er ist berechtigt, die aus der vertraulichen Zusammenarbeit gewonnenen Daten in anonymisierter Form zu wissenschaftlichen und publizistischen Zwecken zu verwerten. Sie/er ist ferner berechtigt, auf die Tätigkeit für die/den Kundin/Kunden zu eigenen Werbezwecken hinzuweisen.

2.10. Haftungsausschluss

Die Teilnahme an Veranstaltungen und Aktivitäten erfolgt ausnahmslos auf eigene Gefahr und Verantwortung. MCS haftet nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der/s TrainerIn, nicht jedoch derTeilnehmerInnen entstehen. Für persönliche Gegenstände der TeilnehmerInnen wird vom Kursinstitut keinerlei Haftung übernommen.

2.11. Sonstiges

Das Seminarinstitut MCS ist zum Rücktritt berechtigt, wenn wichtige Gründe seitens des/der TeilnehmerIn gesetzt werden, die eine Geschäftsstörung, eine Störung des Seminarablaufes usw. darstellt.
Es wird festgehalten, dass Tonbandaufnahmen nicht gestattet sind.
Es liegt im Ermessen der Seminarleitung, die Seminardauer zu verlängern bzw. einen zusätzlichen Termin zu veranstalten –beides kostenlos – falls dies zur Erreichung des angestrebten Erfolgs, im Interesse der SeminarteilnehmerInnen geboten erscheint.
Eventuell zusätzlich notwendige Informationen über den Seminarablauf werden rechtzeitig vor Seminarbeginn zugesandt.
In den angeführten Vergütungspreisen sind alle schriftlichen Unterlagen, Honorare für ReferentInnen, eventuelle Saalgebühren/Saalmieten für Benutzung der Kurslokale sowie sämtliches benötigtes Kursmaterial enthalten.
Eventuell anfallende Kosten für An- und Abreise, Übernachtung, Speisen und Getränke, etc., sind nicht im Preis inkludiert.
Die jeweilige Vergütungsgebühr ist vor Seminarbeginn zu bezahlen.

2.12. Schlussbestimmung

Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Vertragsänderungen müssen schriftlich vereinbart werden.
Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.
Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen gültig. Die Vertragsparteien werden eine angemessene Ersatzregelung vereinbaren.
Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des Auftragnehmers. Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort des Auftragnehmers (MCS) zuständig.
Hinweis im Sinne der Gender – Gleichbehandlung: Alle geschlechtsspezifischen Formulierungen sind gleichermaßen weiblich wie männlich zu verstehen.

3. COACHING

3.1. Umfang des Beratung- / Coachingauftrages

Der Umfang eines konkreten Coachingauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.
Die Termine und Dauer für die einzelnen Sitzungen werden gemeinsam festgelegt. Die vereinbarten Termine sind verbindlich.

3.2. Anmeldung und Vertragsabschluss

Die Auftragserteilung kann telefonisch, schriftlich, per Fax oder per E-Mail erfolgen.
Der Vertragsabschluss entsteht bei Coachingstunden auch durch die mündliche Vereinbarung von einem Termin.
Anmeldungen sind in jedem Fall verbindlich.

3.3. Coachingaufträge

Mit der/dem Kundin/Kunden wird ein Dienstleistungsvertrag geschlossen, kein Werkvertrag. Es kann nicht garantiert werden, dass alle Fragen zufriedenstellend beantwortet werden können. Im Coaching werden vom Coach keine Lösungen angeboten, daher kann der Coach auch keine Haftung für die aus dem Coaching resultierenden Handlungen der/des Kundin/Kunden übernehmen.
Die/der Kundin/Kunde verpflichtet sich nicht zum Kauf einer bestimmten Anzahl von Stunden und kann daher das Coaching jederzeit beenden. Bereits geleistete Zahlungen werden anteilsmäßig rückerstattet.

3.4. Stornobedingungen für Coaching-Sitzungen

Absagen durch die/den AuftraggeberIn / Coachee:
Bei Absage des vereinbarten Termins 1 Woche vor dem Termin fallen keine Stornogebühren an. Bei Absage zwischen dem 6. und 4. Tag vor dem Termin fallen 25% Stornogebühren an. Bei Absage zwischen dem 3. und 1. Tag vor dem Termin fallen 50% Stornogebühren an. Wird der Termin am selben Tag abgesagt, wird 75% des gesamte Betrag verrechnet. Nicht abgesagte Stunden werden voll verrechnet.

Absagen durch die/den AuftragnehmerIn / Coach
Absagen aus Gründen höherer Gewalt (z.B. plötzliche Erkrankung des/der Vortragenden etc.) können bei firmeninternen Seminaren auch kurzfristiger erfolgen. Bei Absagen durch die/den Vortragende/n/Coach werden wir versuchen, die/den Coachee (Kundin/Kunden) auf einen anderen Termin umzubuchen, sofern sie/er hiermit einverstanden sind. Anderenfalls werden bezahlten Gebühren vollständig zurückerstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

3.5. Honorar / Preise und Zahlungen

Die Preise für die Coachings/ Beratungen gelten lt. der jeweils vereinbarten Regelung.
Ein nur teilweiser Besuch des Coachings oder ein vorzeitiger Abbruch bedingt keine Preisminderung.
Preise sind ohne Ankündigung änderbar. Für bereits gebuchte Coachings wird eine Preisgültigkeit von 12 Monaten garantiert.
Bei Rechnungslegung ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 10 Tagung zur Zahlung fällig. Mahngebühren fallen ab vier Wochen nach Rechnungslegung mit € 5 pro Zahlungserinnerung/Mahnung an. Ab 1 Monat nach Rechnungslegung berechnen wir 1% vom Rechnungsbetrag an Verzugszinsen je Arbeitstag.
Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist die/der AuftragnehmerIn (Coach) von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.

3.6. Reisekosten und Reisezeiten für Beratungs- und Coachingaufträge

Für Einsatzorte außerhalb von Wien werden das amtliche Kilometergeld, Aufenthalts- und Verpflegungskosten nach Aufwand verrechnet. Reisezeiten außerhalb von Wien werden mit dem halben Stundensatz berechnet. Diese Kosten werden im Voraus bekannt gegeben.

3.7. Vertraulichkeit und Diskretion

Die/der Coach verpflichtet sich zur absoluten Diskretion über die Namen der gecoachten Personen, sowie Art und Inhalt der Coachings. Die im Coaching besprochenen Themen unterliegen seitens der/s Coach der Verschwiegenheit.

3.8. Haftungsausschluss

Da im Coaching keine Lösungskonzepte angeboten werden, übernehmen weder die MCS noch die/der ausführende Coach die Haftung für aus dem Coaching resultierende Handlungen des Kunden.
Ein Erfolg des Coachings, das heißt, dass der Kunde auf jede Frage zufrieden stellende Antworten findet, kann in diesem Sinne nicht garantiert werden. Es wird ein Dienstleistungsvertrag geschlossen, kein Werkvertrag.

4. BERATUNG, CONSULTING, UNTERNEHMENSBERATUNG

4.1. Umfang des Beratungsauftrages / Stellvertretung

Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.
Die/der AuftragnehmerIn (UnternehmensberaterIn) ist berechtigt, die ihr/ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung der/s Dritten erfolgt ausschließlich durch die/den AuftragnehmerIn (UnternehmensberaterIn) selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen der/dem Dritten und dem AuftraggeberIn.
Die/der AuftraggeberIn verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von zwei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich die/der AuftragnehmerIn (UnternehmensberaterIn) zur Erfüllung ihrer/seiner vertraglichen Pflichten bedient. Die/der AuftraggeberIn wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch die/der AuftragnehmerIn (UnternehmensberaterIn) anbietet.

4.2. Aufklärungspflicht der/des Auftraggebers/In / Vollständigkeitserklärung

Die/der AuftraggeberIn sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.
Die/der AuftraggeberIn wird der/den AuftragnehmerIn (UnternehmensberaterIn) auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren.
Die/der AuftraggeberIn sorgt dafür, dass der/dem AuftragnehmerIn (UnternehmensberaterIn) auch ohne deren/dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihr/ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit der/des Beraters/In bekannt werden.
Die/der AuftraggeberIn sorgt dafür, dass ihre/seine MitarbeiterInnen und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit der/des Auftragnehmers/In (Unternehmensberaters/In) von dieser informiert werden.

4.3. Sicherung der Unabhängigkeit

Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.
Die VertragspartnerInnen verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und MitarbeiterInnen der/des Auftragnehmers/In (Unternehmensberaters/In) zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote der/des Auftraggebers/In auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.

4.4.Berichterstattung / Berichtspflicht

Die/der AuftragnehmerIn (UnternehmensberaterIn) verpflichtet sich, über seine Arbeit, die seiner Mitarbeiter und gegebenenfalls auch die beauftragter Dritter dem Arbeitsfortschritt entsprechend der/dem Auftraggeber/In Bericht zu erstatten.
Den Schlussbericht erhält die/der AuftraggeberIn in angemessener Zeit, d.h. zwei bis vier Wochen, je nach Art des Beratungsauftrages, nach Abschluss des Auftrages.
Die/der AuftragnehmerIn (UnternehmensberaterIn) ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Sie/er ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.

4.5. Schutz des geistigen Eigentums

Die Urheberrechte an den von der/vom AuftragnehmerIn (UnternehmensberaterIn) und ihren/seinen Mitarbeitern/Innen und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben bei der/beim AuftragnehmerIn (UnternehmensberaterIn). Sie dürfen von der/vom AuftraggeberIn während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Die/der AuftraggeberIn ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung der/des Auftragnehmers/In (Unternehmensberaters/In) zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung der/des Auftragnehmers/In (Unternehmensberaters/In) – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.
Der Verstoß der/des Auftraggebers/In gegen diese Bestimmungen berechtigt die/den AuftragnehmerIn (UnternehmensberaterIn) zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

4.6. Gewährleistung

Die/der AuftragnehmerIn (UnternehmensberaterIn) ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an ihrer/seiner Leistung zu beheben. Sie/er wird die/den AuftraggeberIn hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen. Dieser Anspruch der/des Auftraggebers/In erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.

4.7. Haftung / Schadenersatz

Die/der AuftragnehmerIn (UnternehmensberaterIn) haftet der/dem AuftraggeberIn für Schäden – ausgenommen für Personenschäden - nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf von der/vom AuftragnehmerIn beigezogene Dritte zurückgehen.
Schadenersatzansprüche der/des Aufraggebers/In können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden. Die/der AuftraggeberIn hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden der/des Auftragnehmers/In zurückzuführen ist.
Sofern die/der Auftragnehmer/In (Unternehmensberaters/In) das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt die/der Auftragnehmer/In (Unternehmensberater/In) diese Ansprüche an die/den Auftraggeber In ab. Die/der AuftraggeberIn wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

4.8. Geheimhaltung / Datenschutz

Die/der AuftragnehmerIn (UnternehmensberaterIn) verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihr/ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die sie/er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit der/des Auftraggebers/In erhält.
Weiters verpflichtet sich die/der AuftragnehmerIn (UnternehmensberaterIn), über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihr/ihm im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von KlientInnen der/des Auftraggebers/In, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.
Die/der AuftragnehmerIn (UnternehmensberaterIn) ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen GehilfInnen und StellvertreterInnen, denen sie/er sich bedient, entbunden. Sie/er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.
Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus.
Die/der AuftragnehmerIn (UnternehmensberaterIn) ist berechtigt, ihr/ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Die/der AuftraggeberIn leistet der/dem AuftragnehmerIn Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.

4.9. Anmeldung und Vertragsabschluss

Die Auftragserteilung kann telefonisch, schriftlich, per Fax oder per E-Mail erfolgen.
Der Vertragsabschluss entsteht bei Beratungsstunden auch durch die mündliche Vereinbarung von einem Termin.
Anmeldungen sind in jedem Fall verbindlich.

4.10. Beratungsaufträge

Mit der/dem Kundin/Kunden wird ein Dienstleistungsvertrag geschlossen, kein Werkvertrag. Es kann nicht garantiert werden, dass alle Fragen zufriedenstellend beantwortet werden können. Die/der BeraterIn kann keine Haftung für die aus der Beratung resultierenden Handlungen der/des Kundin/Kunden übernehmen.

4.11. Stornobedingungen für Beratungen

Absagen durch die/den AuftraggeberIn / Coachee:
Bei Absage des vereinbarten Termins 1 Woche vor dem Termin fallen keine Stornogebühren an. Bei Absage zwischen dem 6. und 4. Tag vor dem Termin fallen 25% Stornogebühren an. Bei Absage zwischen dem 3. und 1. Tag vor dem Termin fallen 50% Stornogebühren an. Wird der Termin am selben Tag abgesagt, wird 75% des gesamte Betrag verrechnet. Nicht abgesagte Stunden werden voll verrechnet.

Absagen durch die/den AuftragnehmerIn / BeraterIn
Absagen aus Gründen höherer Gewalt (z.B. plötzliche Erkrankung des/der BeraterIn etc.) können bei firmeninternen Beratungen auch kurzfristiger erfolgen. Bei Absagen durch die/den AuftragnehmerIn (UnternehmensberaterIn) werden wir versuchen, die/den Kundin/Kunden auf einen anderen Termin umzubuchen, sofern sie/er hiermit einverstanden sind. Anderenfalls werden bezahlten Gebühren vollständig zurückerstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

4.12. Honorar

Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält die/der AuftragnehmerIn (UnternehmensberaterIn) ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen der/dem AuftraggeberIn und der/dem AuftragnehmerIn (UnternehmensberaterIn). Die/der AuftragnehmerIn (UnternehmensberaterIn) ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch die/den AuftragnehmerIn fällig.
Die/der AuftragnehmerIn (UnternehmensberaterIn) wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.
Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung der/des Auftragnehmers/In (Unternehmensberaters/In) von der/vom AuftraggeberIn zusätzlich zu ersetzen.
Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten der/des Auftraggebers/In liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch die/den AuftragnehmerIn (UnternehmensberaterIn), so behält die/der AuftragnehmerIn (UnternehmensberaterIn) den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die die/der AuftragnehmerIn bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.
Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist die/der AuftragnehmerIn (UnternehmensberaterIn) von ihrer/seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.
Die/der AuftragnehmerIn (UnternehmensberaterIn) ist berechtigt, der/dem AuftraggeberIn Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Die/der AuftraggeberIn erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch die/den AuftragnehmerIn (UnternehmensberaterIn) ausdrücklich einverstanden.

4.13. Dauer des Vertrages

Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts. Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen, wenn ein/e VertragspartnerIn wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder wenn über eine/n VertragspartnerIn ein Insolvenzverfahren eröffnet oder der Konkursantrag mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird.

4.12. Schlussbestimmungen

Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.
Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung der/s Auftragnehmers/In (Unternehmensberaters/In). Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort des Auftragnehmers/In (Unternehmensberaters/In) zuständig.